Auf ihrer außerordentlichen Generalversammlung im Dezember vorigen Jahres beschlossen die Mitglieder der Katholischen Kirchenmusik Hirschhorn, dass die KKM Hirschhorn als gemeinnütziger Verein eingetragen werden soll. Dazu wurde im ersten Schritt die Eintragung beim Amtsgericht Darmstadt als zuständigem Registergericht beantragt.
Am 10.6. ist die Eintragung im Vereinsregister erfolgt und die KKM Hirschhorn kann sich „eingetragener Verein“ nennen. Über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit als nächsten Schritt muss nun das Finanzamt Michelstadt entscheiden.
Jan Carthaus